Anzahlungen und Kautionen
Bei Ferien- oder Feiertagsterminen wie Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt usw. wird pro Wochenende, das in den Buchungszeitraum fällt,
eine Anzahlung von z. Z. 130,00 € berechnet.
Bei Vertragsrücktritt vom Vertragsabschlußdatum 9-6 Monate vor dem Belegungstermin wird diese Kaution einbehalten.
Bei Vertragsrücktritt zwischen 6-4 Monate vor Belegungstermin werden 30 % der Mindestmietsumme berechnet. Die Kaution ist der Mindestbetrag.
Bei Vertragsrücktritt zwischen 4-1 Monat vor Belegungstermin werden 50 % der Mindestmietsumme berechnet.
Bei Vertragsrücktritt im Monat vor dem Belegungstermin bis zum Belegungsbeginn werden 75 % der Mindestmietsumme berechnet.
Bei der prozentualen Berechnugn wird die gezahlte Kaution mit der Summe verrechnet.
Bei Terminen außerhalb der Ferien und Feiertagswochenenden wird keine Anzahlung berechnet.
Bei kurzfristiger Absage dieser Termine, wird ein Ausfallentschädigung von 100,00 € im nachhinein berechnet.
Eine gütliche Einigung wird immer angestrebt.