Anzahlungen und Kautionen

  • Bei Ferien- oder Feiertagsterminen wie Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt usw. wird pro Wochenende, das in den Buchungszeitraum fällt,

  • eine Anzahlung von z. Z. 130,00 € berechnet.

  • Bei Vertragsrücktritt vom Vertragsabschlußdatum 9-6 Monate vor dem Belegungstermin wird diese Kaution einbehalten.

  • Bei Vertragsrücktritt zwischen 6-4 Monate vor Belegungstermin werden 30 % der Mindestmietsumme berechnet. Die Kaution ist der Mindestbetrag.

  • Bei Vertragsrücktritt zwischen 4-1 Monat vor Belegungstermin werden 50 % der Mindestmietsumme berechnet.

  • Bei Vertragsrücktritt im Monat vor dem Belegungstermin bis zum Belegungsbeginn werden 75 % der Mindestmietsumme berechnet.

  • Bei der prozentualen Berechnugn wird die gezahlte Kaution mit der Summe verrechnet.

  • Bei Terminen außerhalb der Ferien und Feiertagswochenenden wird keine Anzahlung berechnet.

  • Bei kurzfristiger Absage dieser Termine, wird ein Ausfallentschädigung von 100,00 € im nachhinein berechnet.

  • Eine gütliche Einigung wird immer angestrebt.

Alle Ausfallentschädigungen
- Mindestbetrag ist die jeweilige Kaution-
werden nur berechnet, wenn sich kein Ersatzmieter findet.